Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stefan Kleeberger – bilder&geschichten
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Stefan Kleeberger – bilder&geschichten (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) im Bereich der Produktion von Filmen, Fotos und audiovisuellen Medien sowie redaktionellen und kreativen Dienstleistungen.
1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vom Auftragnehmer anerkannt wurden.
1.3. Diese AGB gelten auch für zukünftige Aufträge, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen als Kameramann, Editor, Redakteur und Fotograf im Rahmen einer Beauftragung als selbstständiger Unternehmer.
2.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Buchung unaufgefordert über den beabsichtigten Inhalt der Produktion genaue Auskunft zu geben und auf außergewöhnliche Umstände des Auftrags, wie z. B. besondere Einsatzzeiten, Risiken für Körper und Gesundheit oder moralische Belastungssituationen, hinzuweisen.
2.3. Eine dauerhafte Beschäftigung wird von beiden Vertragsparteien weder beabsichtigt noch begründet.
2.4. Der Auftragnehmer ist in der Ausübung und Gestaltung seiner Tätigkeit frei, unter Berücksichtigung projektbezogener Vorgaben wie Ort und Zeitpunkt der Produktion.
2.5. Für Krankenversicherung, Rentenversicherung und steuerliche Verpflichtungen trägt der Auftragnehmer selbst Sorge.
3. Vertragsschluss
3.1. Der Vertrag kommt durch Annahme eines schriftlichen oder mündlichen Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande.
3.2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1. Die Vergütung erfolgt auf Basis der im Angebot vereinbarten Tages- oder Stundenhonorare.
4.2. Das Tageshonorar umfasst eine Einsatzzeit von bis zu 10 Stunden (inkl. 1 Stunde Pause). Darüber hinausgehende Einsatzzeiten werden pro angefangener Stunde mit einem Aufschlag berechnet:
- 11. und 12. Stunde: 25 % des Tageshonorars
- 13. und 14. Stunde: 50 % des Tageshonorars
- Ab der 15. Stunde: 100 % des Tageshonorars
4.3. Einsätze an Sonn- und Feiertagen werden mit einem Zuschlag von 50 % (Sonntage) bzw. 100 % (Feiertage) berechnet.
4.4. Reise- und Übernachtungskosten sowie Verpflegungsmehraufwendungen werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.
4.5. reine Reisetage werden mit 50% des vereinbarten Tageshonorars berechnet.
4.6. Ruhetage während eines Drehzeitraums werden mit 75% des vereinbarten Tageshonorars berechnet.
4.7. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
4.8. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz berechnet.
5. Lieferung und Abnahme
5.1. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
5.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Arbeiten unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.
5.3. Nach Ablauf der Frist gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine Mängel angezeigt wurden.
6. Urheberrecht und Nutzungsrechte
6.1. Alle vom Auftragnehmer erstellten Werke (Videos, Fotos, Texte, etc.) sind urheberrechtlich geschützt.
6.2. Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
6.3. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte oder eine Bearbeitung der Werke bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
6.4. Projektdateien (z. B. Rohdaten) sind nicht Bestandteil des Vertrags und werden nur auf gesonderte Vereinbarung herausgegeben.
7. Haftung
7.1. Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
7.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch vom Auftraggeber bereitgestelltes Material oder durch Dritte verursacht werden.
7.4. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der gelieferten Werke entstehen.
8. Stornierung und Vertragsbeendigung
8.1. Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. Für Stornierungen gelten folgende Bedingungen:
- Eintägige Produktionen:
- Bis 72 Stunden vor Auftragsbeginn: keine Kosten
- Bis 24 Stunden vor Auftragsbeginn: 50 % des vereinbarten Honorars
- Weniger als 24 Stunden vor Auftragsbeginn: 100 % des vereinbarten Honorars
- Mehrtägige Produktionen:
- Bei mehrtägigen Aufträgen, auch von nicht zusammenhängenden Tagen, verlängern sich die Stornierungsfristen analog der Dauer des Auftrages
- das heisst: ein zweitägiger Auftrag muss bis 4 Tage (96 Stunden) vor Beginn der Produktion storniert werden, um kostenfrei zu sein.
- Bis 48 Stunden vorher fallen 50 %, danach 100 % der vereinbarten Vergütung als Stornopauschale an.
8.2. Wochenend- und gesetzliche Feiertage werden bei der Berechnung der Storno-Fristen nicht berücksichtigt. Beispielsweise ist die Stornierung eines Auftrags mit Auftragsbeginn Montag nur bis zum vorhergehenden Donnerstag ohne Zahlungsverpflichtung stornierbar.
8.3. Bereits entstandene Kosten, die der Auftragnehmer im Vertrauen auf die Durchführung des Auftrags verursacht hat, sind gegen Rechnungslegung zu erstatten.
8.4. Das Risiko des Ausfalls oder des Abbruchs der Produktion trägt der Auftraggeber alleine, sofern nicht der Auftragnehmer den Ausfall oder Abbruch zu vertreten hat.
9. Verschwiegenheit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
10. Höhere Gewalt
10.1. Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien) entbinden den Auftragnehmer von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung.
10.2. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
11.2. Es gilt deutsches Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.